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Landgericht Stettin beruft sich auf einen Artikel von Herrn Tim in einem grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Verbraucherinsolvenzverfahren

Artur Tim, beeidigter Übersetzer und Dolmetscher für die polnische Sprache und Generalpartner unserer Kanzlei, wurde in einem grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Verbraucherinsolvenzverfahren vor dem Landgericht Stettin zitiert. Das Gericht berief sich dabei auf seine Veröffentlichung „Verbraucherinsolvenz im polnischen und deutschen Recht sowie Praxis des Forum Shopping“, die in der Zeitschrift IKAR 2018, Nr. 6.

In dem Verfahren ging es um die Frage, wo sich der gewöhnliche Aufenthalt des Schuldners befindet und wo er seinen Geschäftsbetrieb konzentriert. Herr Tims Veröffentlichung wurde vom Gericht als Referenz für die Auslegung des europäischen Verordnungsrahmens für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren herangezogen.

Das Landgericht Stettin stellte fest, dass der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, weil er hier mit seiner Ehefrau lebt und arbeitet. Es konnte auch keine wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen nach Polen nachgewiesen werden. Das Gericht folgte der Ansicht von Herrn Tim, dass der Ort der Beschäftigung eines Schuldners ein entscheidendes Kriterium für die Bestimmung des Ortes seines gewöhnlichen Aufenthalts darstellt.

Wir freuen sich, dass die Zitierung von Herrn Tim in diesem Verfahren unsere Expertise im Bereich des grenzüberschreitenden Insolvenzrechts bestätigt und werden auch in Zukunft die Fachkenntnisse nutzen, um unseren Mandantinnen und Mandanten die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Mit dem Urteil können Sie sich auf der folgenden Webseite vertraut machen:

http://orzeczenia.szczecin.so.gov.pl/content/$N/155515000004027_VIII_Gz_000459_2018_Uz_2019-02-01_001

Wenn Sie fragen zum polnischen Insolvenzverfahren haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an: info@sicherinpolen.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

In der Literatur über die Verordnung Nr. 2015/848 wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein eines Hauptorts der Grundtätigkeit in einer bestimmten Gerichtsbarkeit durch Umstände wie das Leben mit Familienmitgliedern für den größten Teil des Jahres oder die Konzentration der beruflichen Tätigkeit (auch ohne Wohnsitz) belegt wird. Besonderes Gewicht wird dem Arbeitsplatz beigemessen, insbesondere wenn er von dauerhafter und grundlegender Bedeutung ist (vgl. Artur Tim: Verbraucherinsolvenz im polnischen und deutschen Recht sowie Praxis des Forum Shoppings und die einschlägige Literatur, IKAR 2018, Nr. 6, Legal Information System Legalis).

Im Lichte dieser Ansichten der Doktrin konnten die in der Beschwerde vorgebrachten Argumente, die sich auf die fehlende Absicht des Antragstellers, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, beziehen, nicht den beabsichtigten Erfolg erzielen. Denn unabhängig von den Lebensplänen des Antragstellers konzentriert sich seine gegenwärtige Lebensaktivität in Deutschland, insbesondere im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit und dem gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehefrau. Diese Tatsache kann durch Besuche in Polen während des Urlaubs, Feiertagen oder an freien Wochenenden nicht verändert werden, zumal der Schuldner selbst aussagt, dass er während dieser Besuche zu Gast bei seiner Schwägerin wohnt, die in einem Haus lebt, in dem seine Frau und er nicht dauerhaft wohnen. Aus dem Antrag geht hervor, dass der Antragsteller in Polen kein Vermögen hat, insbesondere keine Wohnung. Unter Berücksichtigung der Reisekosten nach Polen muss auch die Beurteilung der Aussagen des Antragstellers durch das erstinstanzliche Gericht als unglaubwürdig in diesem Bereich angesehen werden, in dem er angibt, fast jedes Wochenende nach Polen zu kommen.

LANDGERICHT STETTIN, VIII Gz 459/18

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