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Herr Tim zitiert in einem Gesetzesentwurf zur Einführung der Körperschaftsteuer für Kommanditgesellschaften

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Artur Tim, der Gründer und Generalpartner unserer Kanzlei, in einem Gesetzesentwurf zur Einführung der Körperschaftsteuer für Kommanditgesellschaften zitiert wurde.

Die polnische Regierung beruft sich bei der Begründung der Änderungen im Steuersystem auf einen wissenschaftlichen Artikel von Herrn Tim, in dem er die Möglichkeiten der Steueroptimierung im Bereich des internationalen Steuerrechts unter Verwendung polnischer Kommanditgesellschaften erläutert.

Herr Tim betont, dass auch sogar nach Einführung der Körperschaftsteuer für Kommanditgesellschaften das polnische Steuerrecht sehr viele Optimierungsmöglichkeiten bietet, insbesondere nach der Einführung privater Stiftungen ab Mai 2023.

Wir sind stolz darauf, dass unser Partner als Experte im Bereich des internationalen Steuerrechts vom Gesetzgeber wahrgenommen wird, und freuen uns, diese Information mit unseren Kunden und Partnern teilen zu können.

Wir freuen uns auch, der polnischen Steuerverwaltung zu helfen, das polnische Steuerrecht besser zu gestalten. Es ist auch zu beachten, dass Herr Tim Schulugnen für die polnische Finanzverwaltung geleitet hat (fast 200 Beamte trainiert) und durch die Teilnehmer*innen als der beste Leiter genannt worden ist.

Bei Fragen oder Bedarf an Beratung durch Herrn Tim stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Gesetzesentwurf mit dem Zeichen: DKPL.WK.10.2.75.2020.JW(13), RM-10-74-20, UD126 können Sie auf der folgenden Webseite finden:

https://orka.sejm.gov.pl/Druki9ka.nsf/Projekty/9-020-266-2020/$file/9-020-266-2020.pdf

Schicken Sie uns gerne Ihre Unterlagen zum kostenlosen Angebot!






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